Hebammenhilfe

Sie können zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft mit einer Hebamme Ihrer Wahl in Verbindung treten. Sie berät Sie zu allen Frage um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und die Zeit danach.
Sie ist Ihr Ansprechpartner und kann Sie vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit betreuen.

 

Schwangerschaft

Hebammen führen Mutterschaftsvorsorge – Untersuchungen durch und dokumentieren diese im Mutterpass.

Bei Schwangerschaftsbeschwerden (z.B. Unwohlsein, Schmerzen, Ängste...) hilft Ihnen die Hebamme auch zuhause oder berät Sie telefonisch.

 

Wochenbettbetreuung

Die Hebamme überwacht den Verlauf des Wochenbettes.

Bis zum 10. Tag haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung.

Bis zur 8.Lebenswoche Ihres Kindes können Sie noch 16 x Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.

Bei Stillproblemen anschließend noch 4 x Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind auf ärztliche Verordnung möglch.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Rückbildungskurs, der innerhalb der ersten vier Monate nach der Geburt angefangen werden muss.

In der Wochenbettbetreuung achtet die Hebamme auf das seelische und körperliche Wohlbefinden von Mutter und Kind: auf den Stillverlauf, die Rückbildung der Gebärmutter, die Heilung von evtl. Geburtsverletzungen, die Abheilung des kindlichen Nabels und die Gewichtszunahme des Kindes.

Sie ist Ihre Begleitung, Ihr Ansprechpartner für alle Fragen und Unsicherheiten, die in dieser Zeit auftreten können. Bei Abweichungen vom physiologischen Wochenbettverlauf oder Auffälligkeiten beim Neugeborenen sucht sie die Zusammenarbeit mit Frauen- bzw. Kinderarzt.